Freitag, 23. Dezember 2011

Immonet und Hamburger erstürmen den Immobilienmarkt

Ob Alster-, Elb- oder HafenCity-Lage, all diese „Sehr guter“ Wohnstandorte Hamburgs haben eine Gemeinsamkeit: es sind Lagen am Wasser. Und wie sich auch im zweiten Halbjahr 2011 erneut zeigt, ist hier die Wertentwicklung am nachhaltigsten. Die dortigen Immobilien stellen nicht nur langfristig eine sichere Geldanlage dar. Der Wohnimmobilienmarkt an Alster, Elbe und in der HafenCity zeigt sich nach wie vor von den Krisenzeiten unbeeindruckt. Kapitalkräftige Klientel sucht händeringend nach passenden Immobilien.


Eine sehr hohe Nachfrage trifft auf ein zum Teil sehr knappes Angebot. Von fallenden Preisen keine Spur. Das Gegenteil ist der Fall. Getragen wird die derzeit optimale Marktphase zum einen vom nach wie vor sehr niedrigen Zinsniveau. Zum anderen lässt die Sorge um die Stabilität des Euro, vor einer hohen Inflation sowie um die finanzielle Lage in einigen südeuropäischen Ländern die Nachfrage ganz aktuell erneut merklich ansteigen. Immonet.de stürmt zudem den Hamburger und deutschen Immobilienmarkt und spült laut der Presse ca. 100 Mio. in dem kommenden Jahren in das Onlineportal.

Der Alstermarkt sowie die Stadtzentren von deutschen Großstädten entwickeln sich weiterhin positiv. Aktuell ist er von einem äußerst knappen Angebot gekennzeichnet. Nach wie vor suchen viele Interessenten eine sichere Anlagemöglichkeit für Teile ihres Vermögens und finden es in Form von Immobilien in Deutschlands „TOP“-Lagen.

Nachgefragt von dieser Interessentengruppe sind insbesondere Eigentumswohnungen bis ca. 1 Mio. Euro. Aber auch in den Segmenten von 1 bis 2 Mio. Euro sowie den Stadtvillen besteht nach wie vor großes Kaufinteresse und ein eher knappes Angebot. Das Preisniveau ist im letzten Jahr noch einmal moderat angestiegen.

Für 2012 prognostizieren große Immobilienunternehmen keine nachteilige Änderung des Marktgeschehens, solange das Zinsniveau sich nicht deutlich nach oben bewegt-der Trend geht nach oben und das wird sich in der Hansestadt wohl nicht so schnell ändern.

Der Anspruch der Kaufinteressenten an Qualität, Zustand und Ausstattung ist allerdings höher denn je. 

Wir von Schmelter & Company stehen Ihnen bei einem Immobilienkauf natürlich mit Rat und Tat sowie einem eigenen sehr hohen Qualitätsanspruch zur Seite.

Quelle:http://www.immobilien-go.de/hamburger-und-immonet-sturmen-den-immobilienmarkt

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Schneefanggitter: Keine Vorschrift – keine Haftung

Gerade im Netz entdeckt, auf Hausblick.de.

Wenn sie nicht vorgeschrieben sind, ist ein Immobilieninhaber nicht verpflichtet, Schneefanggitter anzubringen. Kommt es dann beispielsweise an einem Auto durch eine Dachlawine zu Schäden, muss der Hausinhaber nicht haften. Zu diesem Ergebnis kam zumindest das Amtsgericht München.

Wenn es auch in dem Verfahren nicht um einen typischen Vermieter-Fall ging, ist das Urteil dennoch auch für andere Immobilienbesitzer relevant. Es ging hier um eine Mitarbeiterin, die ihren PKW an einem ungeräumten Platz nahe des Firmengebäudes geparkt hatte. Dieses Gebäude war nicht mit Schneefanggittern ausgestattet. Eine Vorschrift, Gitter anzubringen, gab es nicht. Es löste sich eine Dachlawine, die das Auto beschädigte. Den Schaden von über 2.000 € wollte der Fahrzeuginhaber vom Hauseigentümer ersetzt haben. Sein Vorwurf: Man sei der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.

Da der Hauseigentümer nicht zahlen wollte, klagte der Fahrzeuginhaber. Die Richterin beim Amtsgericht München entschied jedoch, dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliege. Wenn keine Schneefanggitter vorgeschrieben seien, müsse der Hauseigentümer auch nicht für Schäden Dritter haften, die durch eine Dachlawine entstünden. Nur unter besonderen Umständen könne hier ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet werden. Solche Umstände könnten sich beispielsweise aus der Schneelage sowie der Lage und der Beschaffenheit des Gebäudes oder den konkreten Schnee- und Verkehrsverhältnissen ergeben.

Bei der Dachschräge des Gebäudes (25 Grad) und der Höhe des Hauses (ca. sechs Meter) konnte die Richterin hier keinen Grund für besondere Schutzmaßnahmen erkennen. Außerdem habe die Fahrerin das Auto auf einem ungeräumten Platz geparkt. Aus der Tatsache, dass der Platz nicht geräumt gewesen sei, hätte die Mitarbeiterin erkennen können, dass hier das Parken nicht erwünscht sei.

Urteil des Amtsgericht München vom 16.06.2011 – Aktenzeichen 275 C 7022/11)
Foto (c) Florentine / www.pixelio.de

Dienstag, 13. Dezember 2011

Weihnachtsschmuck in der Wohnung

Der Mieterverein zu Hamburg gibt Mietertipps zur Weihnachtsdekoration

Mieter haben das Recht die eigene Wohnung, Fenster und Balkon in der Vorweihnachtszeit je nach Geschmack und Phantasie zu dekorieren. Außerhalb der eigenen Wohnung sind jedoch gewisse Grenzen zu beachten. Der Weihnachtsschmuck muss richtig gesichert werden, so dass auch bei Wind und Sturm Weihnachtsmänner oder Tannenbäume nicht abstürzen und Passanten gefährden können.

Der Mieter muss den Vermieter fragen, wenn er einen großen Weihnachtsmann oder ähnliches an der Außenfassade anbringen will. Wenn die Fassade dazu angebohrt oder die Ansicht des Hauses verschlechtert wird, muss der Vermieter dies nicht erlauben. Hier spielt jedoch nicht nur der persönliche Geschmack des Vermieters eine Rolle, sondern auch die örtlichen Gegebenheiten. Stehen bei den Nachbarn schon Weihnachtsmänner oder ist der Weihnachtsschmuck im Hinterhof von außen nicht sichtbar angebracht, kann der Vermieter nicht allein mit dem Argument, das Haus werde optisch verschandelt, ein Verbot aussprechen.

Auf die Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. So sollte niemand durch helle, blinkende Lichter am Schlafen gehindert werden. Geschieht dies doch, dann kann der Nachbar sich wehren und zum Beispiel verlangen, die Lichter ab 22.00 Uhr auszuschalten. Bei schwerwiegenden nächtlichen Störungen hat er das Recht, die Miete zu mindern. Auch im gemeinsamen Hausflur sind der Weihnachtsfreude Grenzen gesetzt: Weihnachtliche Duftsprays – egal ob Tanne, Vanille oder Zimt – dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, da hier das Zusammenleben beeinträchtigt wird entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (16. Mai 2003- 3 Wx 98/03). Bunte Adventskränze an der Wohnungstür sind jedoch erlaubt, so das Landgericht Düsseldorf (Az: 25 T 500/89).

Fühlt sich ein Nachbar von den weihnachtlichen Dekorationen gestört, ist der Vermieter der richtige Ansprechpartner. Er ist ggf. verpflichtet, für Abhilfe zu Sorgen.

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Lüften,und der Schimmel hat keine Chance!

Hallo, kürzlich hat Focus-Online ein paar Tipps für das richtigen Lüften veröffentlicht. Wir finden die Tipps richtig klasse, und können euch die Umsetzung nur ans Herz legen.

Tipps fürs richtige Lüften...

Richtiges Lüften ist keine Hexerei. Wer ein paar Regeln beachtet, hat meistens auch keine Schimmelprobleme.
Regelmäßig: Vor dem Schlafengehen und morgens gründliches Lüften zur Gewohnheit machen. Zu dieser Zeit ist die Luft in der Wohnung besonders feucht.

Direkt: Beim Kochen, Baden oder Duschen entstehende Feuchtigkeit direkt nach draußen abführen, nie in die Wohnung.

Effektiv: Stoßlüften – also alle Fenster auf, kräftig durchlüften, danach Fenster wieder zu. Vorher Heizkörperthermostat runterdrehen, danach wieder hoch. Vorteil: Die Wände kühlen so am wenigsten aus, der Energieverlust ist relativ niedrig.

Angemessen: Wie lange gelüftet werden muss, hängt vom Wetter ab. Bei Wind und Temperaturen um den Gefrierpunkt reichen maximal fünf Minuten, bei ruhigem, wärmerem Wetter zehn bis 15 Minuten.

Konsequent: Wer tagsüber nicht zu Hause ist, sollte morgens, nach dem Heimkommen und vor dem Schlafengehen lüften. Feuchtigkeit wird ja während der Abwesenheit nicht freigesetzt.

Automatisch: Wer morgens nach dem Duschen eilig aus dem Haus muss und keine Zeit zum Lüften hat, braucht eine Lüftungsanlage. Am einfachsten: Ein zeitgesteuerter Lüfter mit Abluftschacht. Wichtig: Die Einschaltdauer sollte sich regeln lassen.

Schlecht: Querlüftung mit gekipptem Fenster und geöffneter gegenüberliegender Innentür: 15 bis 30 Minuten dauert es, bis die Luftfeuchte draußen ist....

Noch schlechter: Dauergekipptes Fenster und geschlossene Zimmertür. Es dauert bis zu einer Stunde, bis die Luft ausgetauscht ist. Dadurch verlieren die Wände und Decken erheblich an Wärme. Im Winter kostet das sehr viel Energie....

Quelle: Schimmelpilze: Tipps fürs richtige Lüften - weiter lesen auf FOCUS Online:http://www.focus.de/immobilien/bauen/tid-8849/schimmel-tipps-fuers-richtige-lueften_aid_236950.html

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Herzlich Willkommen bei Schmelter & Company


Hamburger Immobilien seit über 15 Jahren

Bei uns finden Sie ausgesuchte Immobilien für Eigennutzer und Kapitalanleger in Hamburg und Umgebung.

Wir sind Ihnen behilflich, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

Sie leben in dem Glauben, dass die drei wichtigsten Kriterien bei dem Erwerb einer Immobilie die Lage, die Lage und die Lage sind und kennen nicht die drei Kriterien nach denen ein Fachmann seine Entscheidung trifft.

Sie haben Ihre Immobiliensuche gerade begonnen und haben noch keine genaue Vorstellung, welches Objekt für Ihren Geldbeutel das richtige wäre.

Sie sind auf der Suche nach einer sinnvollen Anlageform für Ihr Kapital und kennen nicht die mit dem Erwerb einer Immobilie verbundenen Steuervorteile.

Sie möchten sich ein zusätzliches Standbein für Ihre Altersvorsorge schaffen, kennen allerdings noch nicht die damit verbundenen monatlichen Aufwendungen.

Sie haben gehört, dass man mit Immobilien Geld verdienen kann, wissen allerdings nicht genau, welches der sicherste Weg ist.

Sie möchten eine Immobilie verkaufen. Die erfahrenen Mitarbeiter unserer Maklerabteilung stellen sicher, dass Ihr Objekt schnell und zu einem optimalen Preis veräussert wird.

Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus und tragen sich mit dem Gedanken es in Wohnungseigentum aufzuteilen und die Wohnungen einzeln zu veräussern, um auf diesem Weg eine höheren Gesamtkaufpreis zu realisieren.

Sie möchten eine Immobilie vermieten.


                                                                                     Torsten                     Anja
                                                                                     Schmelter                Bakenecker